...weil der Angehörige zählt!

FAQ - Wichtige Fragen

 

Was sind die Grundzüge unseres Konzepts?

 

 

Ziel des Konzepts sind Gemeinschaft und Teilhabe. Eine möglichst sinnhafte Beschäftigung und eine individuelle Ansprache und Betreuung sollen die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten erhalten, bestenfalls sogar fördern.

Unsere Wohngruppen sind relativ klein, damit im besten Sinne „übersichtlich“ und inkludieren eine Wohnküche, die zumeist den neuen Lebensmittelpunkt unserer Bewohnerinnen und Bewohner darstellt. Unsere Betreuungsangebote führen zu einem „gemeinsam statt einsam“, denn nach unserer Überzeugung - und auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse - führen erlebte Gemeinsamkeiten und die Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung mit den damit verbundenen „Erfolgen“ zu einer erheblichen Steigerung des Selbstwertgefühls. Die dadurch entstehende familiäre Atmosphäre wird von allen geschätzt und ist unverzichtbar für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner.

 

 

Ist das Haus am öffentlichen Personennahverkehr angebunden?

 

Das Haus wird mit der Buslinie 352 erreicht, die Haltestellen befinden sich nur wenige Meter vom Hermann-Keßler-Stift entfernt.

 

Besteht eine Warteliste?

 

Im Moment besteht sogar ein Belegungsstop, denn wir sind in der Regel voll belegt und nehmen nur auf, wenn wir unsere qualitativen Ansprüche für alle Bewohnerinnen und Bewohner quasi garantieren können. Insoweit wieder möglich, können Kurzzeitpflegegäste bis zu 14 Tage bleiben, ein Anspruch auf Verhinderungspflege verdoppelt diesen Zeitraum (jeweils auf ein Jahr gesehen).

 

Steht jedem Interessenten die Möglichkeit des Einzugs offen?

 

Grundsätzlich ja, wenn die Bedingung der Pflegebedürftigkeit erfüllt ist. Heute muss aber jede Einrichtung der Altenhilfe einen sogenannten Versorgungsvertrag abschließen, der auch die „Zielgruppe“ festlegt. Dies sind bei uns altersbedingt pflegebedürftige Personen (also keine Pflegebedürftigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall). Ob eine Pflegebedürftigkeit nach den Maßstäben der Pflegeversicherung besteht prüft der medizinische Dienst (MD). In der Regel wird also jede Person einmal diesbezüglich, zumeist vor dem Einzug, untersucht, die Meinung des Hausarztes eingeholt und der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Da wir mit allen „Kostenträgern“ einen Vertrag abgeschlossen haben, auch mit dem Sozialhilfeträger, ist eine (Teil-)übernahme der Kosten in jedem Fall geregelt und in vielen Fällen möglich.

 

Wie hoch sind die Kosten im Pflegeheim?

 

Die sogenannten Pflegesätze werden mit den Pflegekassen ausgehandelt. An diesen Pflegesätzen beteiligen sich dann die Pflegekassen mit den gesetzlich festgelegten Pauschalen, und seit 01.01.2023 mit sogenannten Leistungszuschlägen. Anders gesagt übernehmen die Pflegekassen einen erheblichen Teil der Pflege- und Betreuungskosten, nicht aber die sogenannten Hotelkosten (Nebenkosten der Unterkunft, Verpflegung, Reinigung etc.) Ferner darf der Heimträger die Kosten für das Gebäude weitergeben (Investitionskosten). Die Höhe richtet sich bei uns nach der Art des Zimmers (Einzelzimmer mit eigenem Bad, Einzelzimmer mit gemeinschaftlichem Bad und Doppelzimmer). In den beiden letztgenannten Zimmern nutzen maximal zwei Bewohner dasselbe Bad. Eine aktuelle Preisliste finden Sie im „Download-Bereich“.  


Alle wichtigen Unterlagen und Informationen, die sie benötigen, finden Sie bei uns im Downloadbereich.

Wenn Sie direkt eine Frage an uns haben, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf.